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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SULIA Akademie

Stand 21. September 2026

1 Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartnerin ist Bianca Spermann, handelnd unter SULIA Akademie, CRTA Son Trobat, Pol. 13, Parc. 179, S’Illot / Cala Morlanda, Spanien. Telefon: +34 601 909 083. E-Mail: info@julupa.de. Im Folgenden wird die Vertragspartnerin als SULIA bezeichnet.

1.2 Diese AGB gelten für die Buchung der jeweils angebotenen Online-Ausbildungen, Fortbildungen, Seminare und digitalen Lernangebote. Maßgeblich sind außerdem die bei der Buchung vereinbarte Leistungsbeschreibung und ausdrücklich vereinbarte besondere Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1.3 Verbraucherinnen und Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der berufliche Inhalt eines Kurses allein schließt die Verbrauchereigenschaft nicht aus. Zwingende gesetzliche Schutzrechte bleiben unberührt.

2 Leistungen und Vertragsdauer

2.1 Art und Umfang des Angebots ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsschluss. Dort werden insbesondere Lernziele, Unterrichtssprache, Beginn und Dauer, Live-Termine, Selbstlernanteile, Betreuung, technische Anforderungen und Voraussetzungen einer Teilnahmebescheinigung angegeben. Es findet keine Prüfung durch SULIA statt. Ein digitales Handout dient der eigenständigen Ausarbeitung durch die Teilnehmenden.

2.2 Der Zugang zu den gebuchten digitalen Lerninhalten besteht bei der Doula-Ausbildung für zwei Jahre, bei allen anderen Angeboten für 25 Jahre ab der erstmaligen vertragsgemäßen Freischaltung. Dauer und Umfang von Live-Unterricht, persönlicher Betreuung und Community-Angeboten werden gesondert in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Die lange Zugangszeit beinhaltet nicht automatisch eine ebenso lange persönliche Betreuung. Gesetzliche Pflichten zur Bereitstellung und Aktualisierung digitaler Produkte bleiben unberührt.

2.3 Die Vertragslaufzeit ist von einer vereinbarten Ratenzahlungsdauer zu unterscheiden. Eine Ratenzahlung verlängert den Zugang nicht automatisch. Der Vertrag endet ohne automatische Verlängerung mit Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer. Bereits entstandene Zahlungsansprüche und gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.

3 Buchung und Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung eines Angebots auf der Website ist eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung. Vor Abgabe der Bestellung können Eingaben über die im Bestellprozess vorgesehenen Funktionen überprüft und korrigiert werden. Mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Beschriftung geben Sie ein verbindliches Angebot ab.

3.2 SULIA nimmt das Angebot spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen durch eine ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnete Bestätigung per E-Mail an. Erfolgt zuvor eine endgültige Belastung des Zahlungsmittels durch SULIA, eine ausdrückliche Zahlungsaufforderung oder die Freischaltung der gebuchten Leistung, liegt darin bereits die Annahme. Bei ausbleibender Annahme innerhalb der Frist sind Sie nicht mehr gebunden.

3.3 Eine ausschließlich als Eingangsbestätigung bezeichnete Nachricht bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung. Eine reine Zahlungsautorisierung oder Reservierung ist noch keine endgültige Belastung. Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsbestätigung einschließlich Leistungsbeschreibung, AGB und Widerrufsinformationen wird per E-Mail übermittelt und kann gespeichert werden.

4 Preise und Preisfehler

4.1 Der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis umfasst die gesetzlich anfallenden Steuern. Zusätzliche Kosten werden vor der Bestellung ausdrücklich ausgewiesen. Änderungen veröffentlichter Preise gelten nur für künftige Verträge.

4.2 Bei einem Erklärungs- oder Übermittlungsfehler, insbesondere einer irrtümlichen Preisangabe, bleiben die gesetzlichen Anfechtungsrechte unberührt. Eine Anfechtung setzt die gesetzlichen Voraussetzungen voraus und wird nach Kenntnis des Fehlers unverzüglich gegenüber der betroffenen Person erklärt. Ein allgemeines Recht zur nachträglichen Preisänderung oder beliebigen Stornierung entsteht dadurch nicht.

4.3 Ist lediglich die Zahlungsabwicklung fehlerhaft, bestimmt sich die geschuldete Vergütung weiterhin nach dem wirksam geschlossenen Vertrag. Ein irrtümlicher Abbuchungsbetrag ändert den vereinbarten Preis nicht allein durch die Abbuchung. Eine zusätzliche Belastung des Zahlungsmittels erfolgt nur auf einer dafür bestehenden gültigen Autorisierung.

4.4 Bei wirksamer Anfechtung werden empfangene Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückgewährt. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere nach § 122 BGB, bleiben unberührt. Eine neue Buchung zum richtigen Preis bedarf einer gesonderten Einigung.

5 Zahlung und Ratenzahlung

5.1 Verfügbare Zahlungsmittel, Fälligkeit und gegebenenfalls ein Zahlungsplan werden vor Vertragsschluss angegeben. Bei direkter Ratenzahlung an SULIA werden Gesamtbetrag, Anzahl, Höhe und Fälligkeit sämtlicher Raten ausdrücklich vereinbart. Entgeltliche Finanzierungshilfen werden nur mit den gesetzlich erforderlichen gesonderten Informationen und Vereinbarungen angeboten.

5.2 Soweit wirksam vereinbart, bleibt bei bloßer Nichtnutzung eines ordnungsgemäß bereitgestellten Angebots die Zahlungspflicht bestehen. Dies gilt nicht entgegen gesetzlichen Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts-, Minderungs- oder Leistungsverweigerungsrechten. Die Abrechnung bei wirksamer Vertragsbeendigung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

5.3 Bei gesetzlichem Zahlungsverzug kann SULIA nach einer Mahnung mit angemessener Nachfrist und konkreter Ankündigung Leistungen vorübergehend zurückhalten, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig und verhältnismäßig ist. Berechtigte Einwendungen werden berücksichtigt. Eine Freischaltung wird nicht von der Zahlung noch nicht fälliger Raten abhängig gemacht.

5.4 Die elektronische Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die im jeweiligen Bestellprozess tatsächlich verfügbaren Zahlarten werden vor Abschluss angezeigt. Soweit eine Zahlart einen gesonderten Zahlungs- oder Finanzierungsvertrag voraussetzt, werden dessen Bedingungen vor Abschluss bereitgestellt. Gesetzliche Rechte aus verbundenen Verträgen bleiben unberührt.

6 Technischer Zugang

6.1 Teilnehmende sorgen für die vor Buchung mitgeteilten technischen Voraussetzungen und behandeln ihre persönlichen Zugangsdaten vertraulich. Die gemeinsame Nutzung eines personenbezogenen Kontos durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist SULIA zeitnah zu informieren.

6.2 SULIA stellt den vereinbarten Zugang bereit und behebt gemeldete Störungen im eigenen Verantwortungsbereich. Bei wesentlichen Ausfällen werden angemessene Abhilfen angeboten, etwa Ersatztermine oder eine Verlängerung der Zugangszeit. Gesetzliche Rechte wegen ausbleibender oder mangelhafter Leistungen bleiben bestehen; die Nutzung externer Plattformen schließt diese Rechte nicht aus.

7 Durchführung und Änderungen

7.1 SULIA darf aus sachlichem Grund eine gleichwertig qualifizierte Lehrperson einsetzen, soweit die Person einer bestimmten Lehrkraft nicht ausdrücklich als wesentliche Leistung vereinbart wurde und die Änderung zumutbar ist. Über Änderungen wird frühzeitig informiert.

7.2 Wesentliche Änderungen von Lernzielen, Leistungsumfang, verbindlichen Terminen oder Zugangszeiten bedürfen einer Vereinbarung, soweit nicht ein gesetzliches Änderungsrecht besteht. Bei Krankheit einer Lehrperson oder erheblichen technischen Ausfällen bietet SULIA zeitnah einen Ersatztermin an. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung oder Ausfall bleiben bestehen.

7.3 Kann SULIA eine geschuldete Leistung endgültig nicht erbringen, werden hierauf entfallende Zahlungen nach den gesetzlichen Vorschriften erstattet. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Ein allgemeiner Erstattungsausschluss besteht nicht.

7.4 Für digitale Produkte bleiben die gesetzlichen Bereitstellungs-, Aktualisierungs- und Mängelrechte unberührt. Über die zur Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinaus wird durch diese AGB kein pauschales Recht zur nachteiligen Änderung digitaler Produkte eingeräumt.

8 Widerruf Kündigung und Nichtteilnahme

8.1 Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine zum Angebot passende gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular. Eine Registrierung, Zahlung, erste Teilnahme, Freischaltung oder der Erhalt eines Willkommenspakets bewirkt für sich genommen keinen Verzicht auf gesetzliche Rechte.

8.2 Für Dienstleistungen und nicht auf körperlichen Datenträgern bereitgestellte digitale Inhalte gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Ein solches Erlöschen wird nicht allein auf die Zustimmung zu diesen AGB gestützt. Bei gemischten Angeboten wird der Zugriff auf Lernmaterial nicht pauschal als Verlust des Widerrufsrechts für die gesamte Ausbildung behandelt.

8.3 Ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden wirksamen Vereinbarungen. Kündigungen können, soweit Textform genügt, insbesondere per E-Mail erklärt werden. Für Fernunterricht gilt zusätzlich Ziffer 15. Es wird keine allgemeine Stornopauschale vereinbart.

8.4 Ein Anspruch auf einen individuellen Nachholtermin bei selbst versäumten Terminen besteht nur, wenn dies vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist. Vereinbarte Aufzeichnungen und sonstige vertragliche Leistungen bleiben geschuldet. Allein durch Nichtteilnahme endet der Vertrag nicht.

9 Abschluss und Aussagekraft des Zertifikats

9.1 Es findet keine Abschlussprüfung durch SULIA statt. Die Teilnehmenden bearbeiten ein digitales Handout eigenständig für ihren Lernprozess. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausgestellt wird, ergibt sich aus der vor Buchung bereitgestellten Leistungsbeschreibung. Ein geprüfter Kompetenznachweis wird dadurch nicht zugesagt.

9.2 Ein SULIA-Zertifikat dokumentiert den bezeichneten Abschluss oder die Teilnahme. Es begründet keine staatliche Berufszulassung und ersetzt keine geschützte Qualifikation wie IBCLC. Eine private Akkreditierung wird ausschließlich mit ihrem zutreffenden Umfang beschrieben. Ein beruflicher, wirtschaftlicher, gesundheitlicher oder persönlicher Erfolg wird nicht garantiert.

10 Bildungszweck und keine Heilbehandlung

10.1 Die Angebote dienen der Wissensvermittlung, persönlichen Weiterbildung und, soweit im jeweiligen Angebot vorgesehen, der Vorbereitung oder Ergänzung einer rechtlich zulässigen nicht medizinischen Begleitung und Unterstützung. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche, psychotherapeutische, heilkundliche oder sonstige fachlich gebotene Untersuchung und Behandlung.

10.2 Im Rahmen des Bildungsangebots werden keine individuellen Diagnosen gestellt, Krankheiten behandelt oder Heilungen versprochen. Auch Fallbesprechungen und Antworten auf Unterrichtsfragen sind keine individuelle Behandlungsanweisung. Gesundheitliche Beschwerden sind mit entsprechend qualifizierten Fachpersonen abzuklären.

10.3 Die Teilnahme oder das Zertifikat verleiht keine Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde, Psychotherapie, vorbehaltenen pflegerischen Tätigkeiten oder Hebammentätigkeit. Eine bereits unabhängig erworbene Berufszulassung wird durch den Kurs weder erweitert noch ersetzt. Für die spätere Tätigkeit gelten die berufsrechtlichen Regeln des jeweiligen Tätigkeitslandes.

10.4 Dies gilt insbesondere für Inhalte zu Stillen und Laktation, Schlaf, Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie zu Hypnose, EMDR, Atemarbeit, Körperarbeit, Massage und verwandten Methoden. Deren Vermittlung erlaubt keine Diagnostik oder Behandlung körperlicher oder psychischer Erkrankungen ohne die dafür erforderliche eigenständige Qualifikation und Erlaubnis.

10.5 Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, anhaltenden Schmerzen, Gedeihproblemen, Medikamentenfragen oder psychischen Krisen sind die Grenzen der eigenen Tätigkeit zu beachten und geeignete Fachpersonen einzubeziehen. In Notfällen ist unverzüglich professionelle Notfallhilfe zu veranlassen. Notwendige Untersuchungen oder Behandlungen dürfen durch begleitende Angebote nicht verzögert oder ersetzt werden.

11 Übungen und Eigenverantwortung

11.1 Selbsterfahrungs-, Atem-, Entspannungs- und Körperübungen sind freiwillig. SULIA erläutert die für die jeweilige Übung relevanten Voraussetzungen, Grenzen und vorhersehbaren Risiken. Teilnehmende können eine Übung auslassen oder jederzeit beenden. Soweit eine praktische Kompetenz für einen Abschluss erforderlich ist, werden geeignete Alternativen im Rahmen der vorab mitgeteilten Abschlussbedingungen besprochen.

11.2 Bei Beschwerden während einer Übung ist diese zu unterbrechen und die Lehrperson zu informieren. Bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen oder Zweifeln an der Eignung ist vor der Teilnahme eine fachliche Abklärung einzuholen. Sensible Gesundheitsdaten müssen nicht gegenüber der Gruppe offengelegt werden. Die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten von SULIA bleiben bestehen.

11.3 Teilnehmende und Absolventinnen dürfen gegenüber Dritten keine Qualifikationen, Befugnisse oder Heilungserfolge behaupten, die tatsächlich nicht bestehen. Für eigenständige Angebote handeln sie in eigener Verantwortung und nicht als Vertreterinnen von SULIA. Eine Verantwortung von SULIA für eigene Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.

11.4 Erfahrungsbasierte oder wissenschaftlich nicht hinreichend belegte Ansätze werden im Unterricht entsprechend eingeordnet. Diese Einordnung stellt keine Zusicherung einer therapeutischen Wirkung dar. Gesetzliche Pflichten zu zutreffender Information und sorgfältiger Wissensvermittlung bleiben bestehen.

12 Nutzungsrechte an Lehrmaterialien

12.1 An Skripten, Texten, Videos, Audioaufnahmen, Präsentationen, Abbildungen, Aufgaben und sonstigen Materialien bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Urheber- oder sonstige Schutzrechte von SULIA oder den jeweiligen Rechteinhabern. Mit der Buchung werden keine Urheberrechte übertragen.

12.2 Teilnehmende erhalten ein einfaches, personenbezogenes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigene Aus- und Weiterbildung. Der Onlinezugriff besteht für die vereinbarte Zugangszeit. Ausdrücklich zum Download freigegebene Unterlagen dürfen für die eigene Nutzung gespeichert, ausgedruckt und nach Ende des Zugangs weiter genutzt werden. Im Fall einer Vertragsrückabwicklung richten sich die Nutzungsrechte nach dem Gesetz.

12.3 Ohne gesonderte Erlaubnis dürfen bereitgestellte Materialien weder ganz noch in geschützten Teilen an Dritte weitergegeben, verkauft, öffentlich zugänglich gemacht oder in eigene oder fremde Kurse, Skripte, Mitgliederbereiche oder kommerzielle Materialsammlungen übernommen werden. Das gilt auch für Bearbeitungen, Übersetzungen oder Umformulierungen, soweit dadurch geschützte Inhalte übernommen oder vertragliche Nutzungsgrenzen verletzt werden. Gesetzlich zwingend erlaubte Nutzungen bleiben unberührt.

12.4 Die Weitergabe von Login-Daten und Zugangslinks, das gemeinsame Nutzen einer Einzelplatzbuchung sowie eigene Bild-, Ton-, Video- oder Bildschirmaufzeichnungen von Veranstaltungen sind ohne entsprechende Erlaubnis untersagt. Gleiches gilt für automatisierte Aufzeichnungen oder Transkriptionen durch externe Dienste, sofern nicht sämtliche erforderlichen Berechtigungen vorliegen.

12.5 Nicht öffentlich bereitgestellte Lehrmaterialien oder personenbezogene Inhalte anderer dürfen ohne entsprechende Berechtigung nicht in externe KI-Systeme hochgeladen, für fremde Trainingsdatensätze bereitgestellt oder automatisiert zur Herstellung konkurrierender Materialsammlungen ausgewertet werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Diese Regelung untersagt nicht die eigenständige Verarbeitung des persönlich erlernten Wissens.

12.6 Erlerntes Wissen und rechtlich frei nutzbare Erkenntnisse dürfen innerhalb der eigenen gesetzlichen Befugnisse angewendet werden. SULIA-Checklisten dürfen an begleitete Familien und Klientinnen weitergegeben werden. Dies erlaubt keinen separaten Verkauf, keine öffentliche Bereitstellung und keine Übernahme in fremde Ausbildungsangebote. Herkunfts- und Rechtehinweise bleiben erhalten. Für sonstige Unterlagen gilt diese Freigabe nicht. Eigene Lehrgänge oder Zertifikate unter der Marke SULIA sind nicht erlaubt; eine wahrheitsgemäße Angabe des eigenen Abschlusses bleibt zulässig.

12.7 Urheber- und Herkunftshinweise dürfen nicht entfernt werden. Bei Rechtsverletzungen kann SULIA die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche geltend machen, etwa auf Unterlassung und bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Schadensersatz. Eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

13 Vertraulicher und respektvoller Austausch

13.1 Nicht öffentliche persönliche Mitteilungen und Fallinformationen anderer Teilnehmender sind vertraulich zu behandeln. Daten von Familien und Klientinnen dürfen nur ausreichend anonymisiert oder auf einer hierfür tragfähigen Rechtsgrundlage eingebracht werden. Gesetzliche Auskunfts- und Meldepflichten sowie die zulässige Wahrnehmung eigener Rechte bleiben unberührt.

13.2 Bei erheblichen Störungen oder nachgewiesenen rechtswidrigen Weitergaben kann SULIA nach Abmahnung und angemessener Gelegenheit zur Abhilfe verhältnismäßige Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei akuter schwerwiegender Gefährdung kann eine vorläufige Sperre sofort erfolgen. Eine endgültige Vertragsbeendigung und deren finanzielle Folgen richten sich nach dem Gesetz.

14 Datenschutz und Aufnahmen

14.1 SULIA verarbeitet personenbezogene Daten nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die auf unserer Website abrufbare gesonderte Datenschutzerklärung enthält Informationen zu Verantwortlichkeit, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Dienstleistern, Speicherdauer, etwaigen Drittlandübermittlungen und Betroffenenrechten. Die Zustimmung zu diesen AGB ersetzt keine datenschutzrechtliche Einwilligung.

14.2 Lehrveranstaltungen werden über Zoom für die spätere Nutzung als Lernmaterial aufgezeichnet und redaktionell bearbeitet. Die Bereitstellung kann auch für Teilnehmende anderer SULIA-Ausbildungsgruppen erfolgen. Erkennbare Beiträge von Teilnehmenden werden hierfür nur mit einer vorherigen, gesonderten und informierten Einwilligung verwendet. Aufnahmeumfang, konkrete Bearbeitungszwecke, zugriffsberechtigte Gruppen sowie Speicher- und Nutzungsdauer werden dort angegeben. Eine zumutbare Teilnahme ohne Aufnahme eigener Beiträge wird ermöglicht. Die AGB-Zustimmung ersetzt diese Einwilligung nicht.

14.3 Eine Nutzung von Bildern, Stimmen, Aussagen oder Videos von Teilnehmenden zu Werbezwecken erfordert eine separate, hinreichend bestimmte Berechtigung. Bloße Teilnahme oder Schweigen gilt nicht als Einwilligung. Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Gesetzliche Ansprüche werden nicht ausgeschlossen.

14.4 Die Teilnahme an optionalen Messenger-Gruppen ist freiwillig. Vertragsrelevante Informationen stehen auch per E-Mail oder auf der Lernplattform bereit. Vor einem Gruppenbeitritt wird über die Sichtbarkeit persönlicher Daten und den eingesetzten Dienst informiert.

15 Sonderregeln für Fernunterricht

15.1 Soweit ein Angebot dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegt, gelten dessen zwingende Bestimmungen vorrangig. Erforderliche Zulassungsangaben und kursbezogene Pflichtinformationen werden vor Vertragsschluss bereitgestellt. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Zulassung.

15.2 Die Vergütung ist in den gesetzlich zulässigen Teilleistungen zu entrichten. Die Grenzen und Ausnahmen des § 2 FernUSG werden beachtet; entgegenstehende Vorauszahlungs- oder Gesamtfälligkeitsregelungen gelten nicht.

15.3 Der Fernunterrichtsvertrag kann ohne Begründung erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit sechs Wochen Frist, danach jederzeit mit drei Monaten Frist gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt in Textform. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Zu zahlen ist bei Kündigung nur der gesetzlich geschuldete Anteil entsprechend dem Wert der Leistungen während der Vertragslaufzeit.

16 Haftung anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

16.1 SULIA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Hinweise zum Bildungscharakter, zu Tätigkeitsgrenzen und zur Eigenverantwortung beschränken weder gesetzliche Mängelrechte noch die Haftung für eigene Pflichtverletzungen oder für Personen, für deren Verhalten SULIA gesetzlich einzustehen hat.

16.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern darf diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass ihnen der Schutz entzogen wird, der ihnen durch zwingende Bestimmungen des ohne Rechtswahl anwendbaren Rechts, insbesondere ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, zusteht. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.

16.3 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird nicht getroffen. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen. Änderungen dieser AGB werden nicht allein durch Veröffentlichung Bestandteil bestehender Verträge.

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